Das neue WEG Recht ab 01.12.2020
Zum 01.12.2020 ist eine umfangreiche WEG-Reform in Kraft getreten. Dadurch ändern sich nicht nur die Rechtsbeziehungen der einzelnen Eigentümer, der WEG sowie des Verwalters untereinander, sondern insbesondere auch die Regelungen zu baulichen Veränderungen ändern sich erheblich. Eine der zentralsten Änderungen der WEG-Reform ist die Veränderung der Rechtsbeziehungen zwischen Eigentümer, Verwalter und WEG selbst. So richten sich Ansprüche einzelner Eigentümer grundsätzlich nur noch gegen die WEG als rechtsfähige juristische Person. Die WEG wiederum kann Ansprüche gegenüber dem Verwalter sowie einzelnen Eigentümern geltend machen.









