Praxistipp: Werkunternehmer aufgepasst! Grundsätzliches zur Abnahme
Handwerk hat Tradition. Aus diesem oder aus ähnlichen Gründen begegnen viele Werkunternehmer ihren Kunden mit einer gehörigen Portion Vertrauen, sodass häufig das gesprochene Wort als ausreichend erachtet wird und man gutwillig auf eine Verschriftlichung des Gesagten verzichtet. Doch spätestens dann, wenn es im Nachhinein wider Erwarten doch mal zum Streit mit dem Kunden kommt, dann fragt einen der eigene Anwalt auf einmal nach schriftlichen Bestätigungen, wie beispielsweise einer Abnahmeerklärung.