Wohnungseigentumsrecht (WEG Recht) in Kiel und Umgebung – Hier sind Sie richtig.

Foto eines MehrfamilienhausesSind Sie Miteigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft, Mitglied des Beirates oder aber Verwalter einer Gemeinschaft und brauchen rechtliche Unterstützung?
Dann sind Sie bei uns genau richtig!

Wir vertreten Sie kompetent und zuverlässig in allen rechtlichen Fragen rund um das Wohnungseigentumsrecht.
Dies beinhaltet die Beratung und Überprüfung der Gemeinschaftsordnung (Teilungserklärung), die Anfechtung von Beschlüssen, die Durchsetzung von individuellen (Gewährleistungs-) Ansprüchen gegen die übrigen Miteigentümer oder Dritte und vieles mehr.

Streit über die Zuordnung von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum

Häufig steht in Wohnungseigentümergemeinschaften bereits im Streit, welche Teile des Gebäudes dem Gemeinschaftseigentum und welche dem Sondereigentum zuzuordnen sind. Diese Frage ist beispielsweise für die Instandhaltungsverpflichtung und die sich daraus ergebende Kostentragungspflicht von Belang.

WärmedämmungEnergetische Sanierung, Modernisierung, Instandhaltung und Instandsetzung

Ebenso gewinnt der Bereich der energetischen Sanierung an Bedeutung, da die Bestimmungen der neuen Energieeinsparverordnung bei der Durchführung von Modernisierungen des Gebäudes zu beachten sind. Freilich spielen in diesem Zusammenhang die Bereiche Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes eine ebenso tragende Rolle, nicht zuletzt weil die Finanzierung solcher Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaft häufig Probleme bereitet und die Interessenlage der einzelnen Eigentümer durchaus unterschiedlich ist.

Fachliche Hilfe und Beratung bei rechtlichen Problemen

Nicht selten fühlen sich einzelne Wohnungseigentümer mit ihren rechtlichen Problemen in der Gemeinschaft allein gelassen, weil ihre Argumente nicht gehört werden und die Verwaltung auf diese nicht eingeht. Wir beraten und vertreten in diesem Fall Ihre rechtlichen Interessen und zeigen Ihnen in Beratungsgesprächen auf, welche rechtlichen Möglichkeiten Sie haben, Ihre Ansprüche bzw. Interessen durchzusetzen.

Gerne nehmen wir auf Wunsch auch an Eigentümerversammlungen teil, um dort auf rechtliche Probleme hinzuweisen und Ihre Belange in den Vordergrund zu stellen. Dies ist häufig bereits deshalb sinnvoll, weil einzelne Wohnungseigentümer zunehmend das Gefühl haben, nicht „gegen die Masse“ anzukommen und allein auf weiter Flur zu stehen.

Ebenso beraten und vertreten wir Sie, wenn Sie das Gefühl haben, die gewählte Verwaltung kommt ihren rechtlichen Verpflichtungen nicht hinreichend nach. In diesem Fall kann es sinnvoll sein zu überprüfen, ob eine Abwahl des Verwalters bzw. eine Kündigung des Verwaltervertrages in Betracht kommt.

550-LOC-315Vertretung einzelner Wohnungseigentümer oder des Verbandes

Ein weiteres Haupttätigkeitsfeld unserer Kanzlei im Bereich des Wohnungseigentumsrechts liegt in der gerichtlichen Vertretung einzelner Wohnungseigentümer oder auch des Verbandes.  Häufig sind einzelne Wohnungseigentümer mit gefassten Beschlüssen nicht einverstanden und möchten diese für ungültig erklären lassen. Hier ist es erforderlich, innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat eine Anfechtungsklage auf den Weg zu bringen. Wir fertigen für Sie entsprechende Klageschriften und vertreten Sie im Rahmen des Prozesses vor den Gerichten. Gleichermaßen sind wir natürlich auch Ihr Ansprechpartner, wenn Sie sich als einzelner Eigentümer oder als Gruppe (mehrere Eigentümer, Beirat etc.) gegen eine eingereichte Anfechtungsklage zur Wehr setzen wollen.

Vertretung bei formaljuristischen Problemen im Bereich des Wohnungseigentumsrechts

Ebenso vertreten wir WE-Verwaltungen, die häufig bereits formaljuristische Probleme im Bereich des Wohnungseigentumsrechts haben. So beraten wir Sie  bei der Frage, wie eine formell ordnungsgemäße Einladung zur Eigentümerversammlung auszusehen hat, welche Fristen im Bereich des Wohnungseigentumsrecht zu beachten sind, welche Beschlusskompetenzen die Gemeinschaft hat, welches Stimmkraftprinzip in der Gemeinschaft zum Tragen kommt und welche einzelnen Pflichten der Verwalter etwa bei Vorliegen von Baumängeln hat. Ebenso beraten wir Sie, wenn die Gemeinschaft insgesamt zerstritten ist und ggf. eine Versammlung einberufen werden muss, um die aufgebrachte Stimmungslage zu schlichten.

Sofern Sie also im Bereich des Wohnungseigentumsrechts einen kompetenten und erfahrenen Ansprechpartner brauchen, wenden Sie sich einfach an uns. Wir garantieren Ihnen einen kurzfristigen Besprechungstermin und eine kompetente und umfassende Beratung.