Wichtige Änderungen des schleswig-holsteinischen Nachbarschaftsrechts
Im Sommer des vergangenen Jahres hat der Schleswig-Holsteinische Landtag das Nachbarschaftsrecht geändert. Relevant sind hierbei insbesondere zwei Regelungen. Zum einen ist die in § 40 Abs. 1 Nachbarschaftsgesetz vorhandene Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Rückschnittmaßnahmen grenzständiger Pflanzen auf dem Nachbargrundstück von 2 auf 4 Jahre verlängert worden. Die zweite Änderung betrifft all diejenigen, welche ihr grenzständiges Haus nachträglich mit einem Wärmedämmverbundsystem versehen wollen.