Unwirksame Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen durch jahrelang vertragstreuen Mieter
Wie das Landgericht Berlin mit Urteil vom 16.06.2016 (Az. 67 S 125/16) entschied, rechtfertigen unpünktliche Mietzahlungen auch nach erfolgloser Abmahnung weder eine fristlose noch eine ordentliche Kündigung, wenn der Mieter bei sonst jahrlangem, untadeligem Mietverhältnis nur für einen kurzen Zeitraum und nur geringfügig nach Fälligkeit in Rückstand geraten ist.







