Urteile im Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht, Gewerberaummietrecht, Baurecht und Grundstücksvertragsrecht
OLG Schleswig, Urteil vom 25.09.2024, Az. 12 U 74/23 – Fristlose Kündigung gegen Betreiber eines Döner-Restaurants
Das OLG Schleswig hat mit Urteil vom 25.09.2024 (Az. 12 U 74/23) die fristlose Kündigung eines Gewerberaummietvertrags wegen mehrfacher Verstöße gegen vertragliche Pflichten trotz vorheriger Abmahnung bestätigt. In dem konkreten Fall betrieb der Mieter in den Räumlichkeiten ein Döner-Restaurant, wobei er die Außengastronomiefläche in einem größeren Umfang nutzte, als vereinbart. Zudem betrieb der Mieter eine Fettabluftanlage mit zu geringer Leistung. Es wurde vertraglich vereinbart, dass der Mieter eine solche Anlage ordnungsgemäß installieren muss. Der Einwand des Mieters, der Vormieter habe die ursprüngliche Fettabluftanlage gegen eine unterdimensionierte ausgetauscht, fiel daher nicht in den Verantwortungsbereich des Vermieters. Hinzu kam, dass der Mieter, lediglich eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer deutlich zu geringen Deckungssumme nachweisen konnte. Für die Unterinstanz (LG Flensburg, Urteil vom 03.11.2023, Az. 7 O 134/23) rechtfertigte dieses bereits unter Berücksichtigung der möglichen Brandgefahr verbunden mit der Gefahr von Vermögensschäden die außerordentliche Kündigung.
LG Bremen, Beschluss vom 27.06.2024 – Umfang des Vollstreckungsverzicht im Rahmen eines Räumungsvergleiches
In seiner Entscheidung vom 27.06.2024 bezog das Landgericht Bremen Stellung zu dem juristischen Meinungsstreit, ob ein rechtsgeschäftlicher Verzicht eines Mieters auf den Antrag auf Bewilligung oder Verlängerung einer Räumungsfrist nach § 794a ZPO zulässig ist. In dem konkreten Fall kündigte der Vermieter dem Mieter wegen Eigenbedarf. Als der Mieter nicht auszog, erhob der Vermieter Räumungsklage. Vor dem Amtsgericht Bremen schlossen die Parteien einen gerichtlichen Vergleich, in welchem ein Räumungsdatum vereinbart wurde und die Mieterin „soweit zulässig“ auf Vollstreckungsschutz verzichtete. Kurz vor dem vereinbarten Räumungsdatum stellte der Mieter einen Antrag auf Verlängerung der Räumungsfrist um vier Monate nach § 794a ZPO. Dieser Antrag wurde vom AG Bremen abgelehnt. Bestätigt wurde diese Ablehnung durch das LG Bremen.
Besser bauen wie vertraglich vereinbart!
Das OLG Schleswig hat mit Beschluss vom 02.12.2020 (Az. 12 U 66/20) nochmal ganz deutlich unterstrichen, dass ein Werkmangel bereits dann vorliegt, wenn die erbrachten Bauleistungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit abweichen. In dem konkreten Fall war zwischen den Vertragsparteien vereinbart worden, dass der Auftragnehmer zur Bewährung des Estrichs Stahldrahtfasern in diesen mit einbaut. Im Nachgang zu den fertiggestellten Arbeiten musste der Auftraggeber dann aber feststellen, dass eben diese Stahldrahtfasern nicht mit verbaut worden waren.
Wichtige Änderungen des schleswig-holsteinischen Nachbarschaftsrechts
Im Sommer des vergangenen Jahres hat der Schleswig-Holsteinische Landtag das Nachbarschaftsrecht geändert. Relevant sind hierbei insbesondere zwei Regelungen. Zum einen ist die in § 40 Abs. 1 Nachbarschaftsgesetz vorhandene Ausschlussfrist für die Geltendmachung von Rückschnittmaßnahmen grenzständiger Pflanzen auf dem Nachbargrundstück von 2 auf 4 Jahre verlängert worden. Die zweite Änderung betrifft all diejenigen, welche ihr grenzständiges Haus nachträglich mit einem Wärmedämmverbundsystem versehen wollen.
Umfassende Überwachungspflichten des Architekten
Zu den vertraglich vereinbarten Aufgaben eines Architekten gehört es neben der Planung des Bauvorhabens regelmäßig auch, die Bauausführung zu überwachen und so Sorge dafür zu tragen, dass das Bauvorhaben fachgerecht erbracht wird. Dabei werden die Arbeiten der tätigen Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung der Baugenehmigung, der Baupläne sowie der Leistungsbeschreibung überprüft (Leistungsphase 8). Letzten Endes schuldet der Architekt nämlich gegenüber dem Bauherrn die Erbringung eines mangelfreien Gesamtwerkes.
Der Erhalt eines Baumes ist für das nachbarliche Rückschnittbegehren unerheblich
In seiner Entscheidung vom 11.06.2021 (Az. V ZR 234/19) traf der Bundesgerichtshof eine für Grundstücksnachbarn weiterreichende Entscheidung. Er entschied nämlich, dass dem Verlangen eines Grundstückseigentümers auf Rückschnitt über die Grundstücksgrenze herüber hängender Äste nicht erfolgreich entgegengehalten werden kann, dass durch das Abschneiden dieser Äste das Absterben des Baumes oder der Verlust seiner Standfestigkeit drohe.
Praxistipp: Werkunternehmer aufgepasst! Grundsätzliches zur Abnahme
Handwerk hat Tradition. Aus diesem oder aus ähnlichen Gründen begegnen viele Werkunternehmer ihren Kunden mit einer gehörigen Portion Vertrauen, sodass häufig das gesprochene Wort als ausreichend erachtet wird und man gutwillig auf eine Verschriftlichung des Gesagten verzichtet. Doch spätestens dann, wenn es im Nachhinein wider Erwarten doch mal zum Streit mit dem Kunden kommt, dann fragt einen der eigene Anwalt auf einmal nach schriftlichen Bestätigungen, wie beispielsweise einer Abnahmeerklärung.
Eine Frage der Farbe – Alle Wohnungseigentümer müssen zustimmen
Berlin (ots) Wenn Haustür und Treppenhandlauf einer Wohnanlage abgebeizt werden und künftig nicht mehr mit einer Farbe gestrichen werden sollen, dann erfordert das nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die Zustimmung aller Wohnungseigentümer.
Wuff, Miau und anderes – Gerichte müssen sich nach der Pandemie vermehrt mit Tierhaltung befassen
Die Zahlen sind eindeutig: Während der Zeit der Corona-Pandemie haben sich deutlich mehr Menschen als sonst ein Haustier zugelegt. Manche entschieden sich eher konventionell für einen Hund oder eine Katze, andere für Nutztiere, wieder andere ließen sich auf das Risiko der Exotenhaltung ein. Mehr Tiere in Wohnungen, Häusern und auf Grundstücken sorgen aber auch für mehr juristische Streitfälle. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe einige Urteile zu diesem Themenkreis gesammelt.
Untermieter blieb – Er schuldete dem Eigentümer eine Entschädigung für ganzes Objekt
Ein Untermieter, der nach dem Ende des Hauptmietverhältnisses nicht auszieht und schließlich zur Räumung verurteilt wird, kann zu einer Nutzungsentschädigung für die entgangenen Mieteinnahmen des gesamten Objekts verpflichtet werden. So lautet nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS ein höchstrichterliches Grundsatzurteil. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 26/20)









