Wirksame Eigenbedarfskündigung bei beabsichtigter Nutzung als Zweit – und Ferienwohnung?

2026-05-27T12:48:28+02:0013. Februar 2019|

Mit Beschluss vom 21.08.2018 (Az. VIII ZR 186/17) stellte der Bundesgerichts hof nunmehr klar, dass die Kündigung eines Vermieters wegen Eigenbedarf gemäß § 5 73 Ab s. 2 Nummer 2 BGB nicht zwingend erfordert, dass der Vermieter oder eine sonstige Bedarfsperson in der Wohnung den Lebensmittelpunkt begründen will.