Einstellung einer Räumungsvollstreckung auf Dauer bei Suizidgefahr

2017-02-24T10:00:58+01:0031. Oktober 2016|

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich mit einem Fall zu befassen, in dem bei der Vollstreckungsschuldnerin eine erhebliche Suizidgefahr bestand. Die Vollstreckungsschuldnerin litt an einer schweren psychischen Erkrankung und war darüber hinaus auch körperlich schwerbehindert. Trotz konsequenter psychiatrischer Behandlung einschließlich einer Medikation von Antidepressiva, Antipsychotika, Schmerzmedikation und einem Tranquilizer verschlechterte sich ihr Gesundheitszustand kontinuierlich. Die Suizidgedanken verstärkten sich kontinuierlich. Auslöser für die stetige Verschlechterung des Gesundheitszustandes war die drohende Zwangsräumung, da für die Vollstreckungsschuldnerin das Haus einen äußerlich und innerlich geschützten Rückzugsort darstellte.