Rechtsanwalt Arndt von der Heide

Arndt von der Heide

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  • Bau- und Architektenrecht

  • Wohnungseigentumsrecht
  • Immobilienkaufrecht

  • Wohnraummietrecht
  • Gewerberaummietrecht

Arndt von der Heide, Jahrgang 1974, studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten in Bremen und Kiel. Seine Referendarzeit absolvierte er in Schleswig-Holstein im Landgerichtsbezirk Flensburg. Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft erhielt Herr von der Heide im Februar 2006. Seit März des Jahres 2006 ist Herr von der Heide als Rechtsanwalt tätig, seit dem Jahr 2010 ist er Partner in der Kanzlei.

Herr von der Heide ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht sowie für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Sein Hauptbetätigungsfeld liegt im Bereich des privaten Baurechts sowie des Wohnungseigentumsrechts. Hier vertritt Herr von der Heide sowohl private Bauherren, als auch Bauunternehmer, Architekten und Statiker. Im Bereich des Wohnungseigentumsrechts liegt sein Fokus insbesondere im Bereich der baurechtlichen Probleme einer Gemeinschaft, speziell also bei Erbauung von Liegenschaften sowie größeren Sanierungsprojekten.

Herr von der Heide vertritt sie auch im Bereich des Immobilienkaufrechts. Hier ist er seit vielen Jahren für Verkäufer und Käufer von Häusern bzw. Wohnungen rechtlich beratend tätig. Dies bezieht sich sowohl auf die Prüfung von Kaufverträgen vor Vertragsschluss, sowie auf die rechtliche Vertretung von Verkäufern und Käufern im Falle des Vorliegens von rechtlichen Problemen nach Abschluss des Vertrages.

Ebenso ist Herr von der Heide seit vielen Jahren im Wohnraum- sowie im Gewerberaummietrecht tätig. Hier vertritt Herr von der Heide im wohnraummietrechtlichen Bereich – entsprechend der Ausrichtung der Kanzlei – insbesondere Vermieter bei der Vorbereitung und Durchführung von Räumungsverfahren. Im gewerberaummietrechtlichen Bereich vertritt er größere Vermieter und Mieter bei sämtlichen rechtlichen Problemen.